Art. 9 Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie nimmt die folgenden unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben wahr:
a) Festsetzung und Änderung der Statuten
b) Wahl des Vorstands sowie der Revisoren
c) Ernennung der Ehrenmitglieder
d) Festlegung des jährlichen Mitgliederbeitrags
e) Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung
f) Stellungnahme zu allen Themen, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.
Achtung! Das Protokoll der GV 2024 befindet sich jetzt in den Sitzungsunterlagen.
Termin: Die GV 2026 ist für Donnerstag, den 22. Januar 2026, um 18.00 Uhr angesetzt.